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   VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21   

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VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21 (https://dejure.org/2021,42857)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2021 - 48-IV-21 (https://dejure.org/2021,42857)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 48-IV-21 (https://dejure.org/2021,42857)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist eine Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Februar 1967, BVerfGE 21, 139 [143]; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7).

    Entstünden dem Beschwerdeführer schwere und unabwendbare Nachteile, falls er zunächst auf den Rechtsweg zu den Fachgerichten verwiesen würde, hindert das Subsidiaritätsprinzip eine Entscheidung über die vorab eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]).

    Eine Sondersituation, in der dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, zunächst den Rechtsweg zu den Fachgerichten zu erschöpfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 - juris Rn. 27 ff.), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.

  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist eine Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Februar 1967, BVerfGE 21, 139 [143]; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7).

    Dabei genügt der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 12; Beschluss vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 - juris Rn. 7; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7); dies würdigt - entgegen dem Beschwerdevorbringen - auch nicht zum bloßen Verfahrensobjekt herab.

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 94-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 63-IV-19; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; st. Rspr.).

    Die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist eine Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Februar 1967, BVerfGE 21, 139 [143]; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist eine Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Februar 1967, BVerfGE 21, 139 [143]; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Denn der Beschwerdeführer kann im weiteren Strafverfahren die Ablehnung der Verteidigerbeiordnung zur fachgerichtlichen Nachprüfung stellen und sie insbesondere im Falle seiner Verurteilung beim Revisionsgericht mit einer auf die Verletzung der § 338 Nr. 5, § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO gestützten Verfahrensrüge geltend machen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 1999 - 3 Ss 244/98 - juris Rn. 5 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 Ss 133/00 - juris Rn. 3 ff.; vgl. Schmitt in: MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1999 - 3 Ss 244/98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Denn der Beschwerdeführer kann im weiteren Strafverfahren die Ablehnung der Verteidigerbeiordnung zur fachgerichtlichen Nachprüfung stellen und sie insbesondere im Falle seiner Verurteilung beim Revisionsgericht mit einer auf die Verletzung der § 338 Nr. 5, § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO gestützten Verfahrensrüge geltend machen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 1999 - 3 Ss 244/98 - juris Rn. 5 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 Ss 133/00 - juris Rn. 3 ff.; vgl. Schmitt in: MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 41).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Ein bleibender rechtlicher Nachteil, der sich später gar nicht oder nicht vollständig beheben lässt und daher die isolierte Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999, BVerfGE 101, 106 [120]), ist nicht schon mit der pauschalen Behauptung des Beschwerdeführers, es bestehe die Gefahr, dass er unverteidigt später nicht mehr behebbare "Fehler" begehen werde, dargetan.
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Eine Sondersituation, in der dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, zunächst den Rechtsweg zu den Fachgerichten zu erschöpfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 - juris Rn. 27 ff.), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - 4 B 1604/19

    Bewacher; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Prävention; Provokation;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist anerkannt, dass die Typik der in § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Satz 4 Nr. 4 GewO genannten Straftatbestände zwar regelmäßig die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit indiziert, die gesetzliche Regel aber ausnahmsweise als widerlegt angesehen werden kann, wenn besondere Umstände vorliegen, die trotz einer einschlägigen Verurteilung ausnahmsweise eine andere Beurteilung zulassen (OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 4 B 1604/19 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 4 E 779/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie der Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    § 34a Abs. 1 Satz 4 GewO enthält zwar Regelbeispiele für die Unzuverlässigkeit im Bewachungsgewerbe, die den zuständigen Behörden die Entscheidung im Einzelfall erleichtern sollen, lässt aber Raum für eine Gesamtabwägung des gesetzlichen Zwecks auch des § 34a Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 Buchst. b GewO gegenüber dem Interesse einschlägig vorbestrafter Wachpersonen an einer (Weiter)Beschäftigung (OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 E 779/18 - juris Rn. 24 ff.).
  • LG Mainz, 06.04.2009 - 1 Qs 49/09

    Kriterien für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 39-IV-18

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 178/06

    Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und

  • OLG Hamburg, 15.02.1984 - 1 Ss 84/83

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 106-IV-14
  • OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Beiordnung; Rechtsanwalt

  • VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 63-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 20-IV-20

    Nicht ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Geltendmachung einer

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